Zelgliackerstrasse 4 5210 Windisch - Switzerland
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EU - Einlagensicherung
Die Einlagensicherung ist ein elementarer Pfeiler für stabile Finanzmärkte. Sie ist ein gesetzlich verankertes Bekenntnis zum EU-weiten Schutz aller Anleger und zur Regulierung der Stabilität innerhalb der Europäischen Union. Die Grundlage hierfür stellen die EU-Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU), die alle Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Durch diese Sicherungseinrichtung sind Spareinlagen bis zu 100.000 EUR pro Kunde und pro Bank abgesichert. Bestimmte Mindestanforderungen für den Einlagenschutz sind hier vorgesehen, diese sind durch das jeweilige Bundesgesetz umgesetzt worden. In Deutschland besser bekannt als Einlagensicherungs– und Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Die anderen EU-Staaten haben eigene Umsetzungsvorschriften.
Festgeld Vorteile
Gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union sind Ausdruck des politischen Willens, europäische Sparer von den Folgen einer möglichen Insolvenz der Banken abzusichern. Dadurch sind Bankeinlagen bis zu einem Gegenwert von 100.000 EUR pro Kunde und Bank abgesichert. Das heißt, wenn eine Bank insolvent geht und Ihre Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann, erhalten Sie Ihr Geld bis zur Sicherungsgrenze in vollem Umfang über das gesetzliche Einlagensicherungssystem zurück. Diese Entschädigungseinrichtung dient hauptsächlich dem Schutz von Privatanlegern und Unternehmen. Über die Mindestanforderungen der gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele Kreditinstitute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung, indem diese in weitere Einlagensicherungsfonds einbezahlen. Ferner spielt die Staatsgarantie bei der Sicherheit eine enorme Rolle. Die drei Säulen der Einlagensicherung: - Gesetzliche Einlagensicherung - Freiwillige Einlagensicherung In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit vielen Jahren weiterentwickelt, um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2018 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Die Europäische Union hat einheitliche Regeln
etabliert, wodurch Spareinlagen durch die EU-weit harmonisierte
Einlagensicherung abgesichert sind. In der Eurozone gilt eine Einlagensicherung
von bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank, in Schweden von bis zu 1.050.000
Schwedische Kronen. Auch Länder, die keine Mitglieder der Eurozone sind, bieten
Einlagensicherungen an. Beispielsweise beträgt diese in Norwegen 2 Millionen
Norwegische Kronen und auch in der Schweiz sind Einlagen bis zu 100.000
Schweizer Franken abgesichert.
Jeder EU-Mitgliedsstaat ist dazu verpflichtet, ein nationales
Einlagensicherungssystem einzurichten. Die Einlagensicherung ist ein in Recht
verankertes Bekenntnis zur EU-weiten Absicherung der Sparer und zur Wahrung der
Stabilität innerhalb der Europäischen Union. Kommt es zu einem Insolvenzfall
einer im EU-Ausland ansässigen Bank, bei der deutsche Kunden Einlagen haben, ist
eine komplizierte Abwicklung über die ausländische Einlagensicherungseinrichtung
nicht notwendig. Die Entschädigungen werden automatisch über das deutsche
Sicherungssystem vorgenommen. Dabei werden jedoch nicht die Finanzen der in
Deutschland ansässigen Einlagensicherungseinrichtungen belastet, sondern die
Entschädigung erfolgt im Auftrag der ausländischen Entschädigungseinrichtung.
Dadurch kann sich für Sparer der Blick ins EU-Ausland lohnen, wenn Sie Geld in
Termingeld oder Festgeld anlegen möchten. Denn auch dort unterliegen die
Einlagen der gesetzlichen Einlagensicherung. Sparer können so von höheren Zinsen
als bei deutschen Banken profitieren.
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